🔷 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
eventinfra.ch – Ein Projekt von Traffic Team Entertainment
Gültig für alle Geschäftsbereiche, Marken und Leistungen – Ausgabe April 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen der Traffic Team Entertainment und der zugehörigen Gesellschaften der Traffic Team Gruppe (nachfolgend gemeinsam „TTE“). Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung.
2. Beratung & Know-how
Die erste Beratung bis zu 4 Stunden ist kostenlos. Darüber hinausgehender Aufwand wird nach Absprache in Rechnung gestellt. TTE behält sämtliche Urheber- und Nutzungsrechte an Konzepten, Plänen, Skizzen und Unterlagen. Muster und Modelle sind kostenpflichtig.
3. Technische Informationen
Kataloge, Prospekte und Online-Inhalte sind unverbindlich. Verbindlich sind nur ausdrücklich schriftlich zugesicherte Eigenschaften.
4. Termine & Verzögerungen
Kann ein Kunde Termine oder Mitwirkungspflichten nicht einhalten, trägt er alle dadurch entstehenden Zusatzkosten. Bei höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse, Pandemie, politische Unruhen) verlängern sich Fristen angemessen. Schadenersatz bei Verzögerung ist ausgeschlossen.
5. Preise
Alle Preise verstehen sich netto in CHF, exkl. MwSt. und weiterer Abgaben. Zusatzleistungen wie Transport, Verpackung, Versicherung etc. werden separat berechnet.
6. Zahlungsbedingungen
TTE kann bis zu 90 % der Leistung vorab fakturieren. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto fällig. Bei Zahlungsverzug gelten 5 % Verzugszins p.a. sowie Inkasso- und Mahnkosten. Offene Beträge können zur Zurückbehaltung weiterer Leistungen führen.
7. Haftung & Fremdfirmen
TTE haftet nur für direkte Schäden bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Jegliche weitergehende Haftung – z. B. für entgangenen Gewinn oder Drittschäden – ist ausgeschlossen. Bei Beizug durch den Kunden definierter Lieferanten oder Hilfspersonen lehnt TTE jede Haftung ab.
8. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen ist Brislach/Schweiz, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
9. Gerichtsstand & Recht
Gerichtsstand ist Brislach. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausgeschlossen.
🟧 AGB Verkauf – eventinfra.ch
Gültig für alle Verkaufsverträge – Ausgabe April 2025
1. Geltungsbereich
Diese Bedingungen sind integrierender Bestandteil aller Offerten, Auftragsbestätigungen und Kaufverträge der Verkäuferin. Mit Auftragserteilung anerkennt der Käufer diese AGB. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Beratung
Die erste Beratung bis zu 4 Stunden ist kostenlos. Ab der fünften Stunde wird der Beratungsaufwand gemäss separater Offerte in Rechnung gestellt.
3. Lieferung & Verpackung
Lieferung erfolgt ab Werk Brislach, sofern nicht anders vereinbart. Transportbehälter, Paletten und Verpackungsmaterial werden separat verrechnet. Der Käufer trägt die Transportkosten und Risiken ab Übergabe.
4. Annahmeverzug
Kommt der Käufer mit der Annahme der Lieferung in Verzug, trägt er die Lagerkosten und allfällige Zusatzaufwände. Die Verkäuferin ist berechtigt, nach angemessener Frist über die Ware anderweitig zu verfügen.
5. Gewährleistung
Der Käufer prüft die Lieferung unverzüglich. Mängel sind innert 8 Tagen schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter Mängelrüge wählt die Verkäuferin zwischen Nachbesserung, Ersatz oder Preisnachlass. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Der Käufer unterstützt allfällige Registereinträge und gestattet die Rücknahme im Fall von Zahlungsverzug. Eine Verfügung über die Ware (Verkauf, Verpfändung etc.) ist ohne schriftliche Zustimmung untersagt.
7. Pläne & Modelle
Urheber- und Nutzungsrechte an Zeichnungen, Plänen, Entwürfen und Abbildungen verbleiben bei der Verkäuferin. Muster und Modelle werden separat berechnet.
8. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zu begleichen. Bei Zahlungsverzug schuldet der Käufer 5 % Verzugszins p.a. sowie allfällige Inkasso- und Rechtskosten. Die Verkäuferin kann Lieferungen bei ausstehenden Beträgen zurückhalten.
9. Gerichtsstand & Recht
Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand ist Brislach, Schweiz. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
🟩 AGB Vermietung – eventinfra.ch
Gültig für die Vermietung von Event-Infrastrukturen & Technik – Ausgabe April 2025
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Mietverhältnisse mit Traffic Team Entertainment. Mit Auftragserteilung anerkennt der Mieter diese Bedingungen. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung.
2. Mindestmietvolumen & Beratung
Für Neukunden gilt ein Mindestmietvolumen von CHF 300.–.
Die erste Beratung bis zu 4 Stunden ist kostenlos. Ab der fünften Stunde wird der Beratungsaufwand separat verrechnet.
3. Mietobjekt & Mietdauer
Die Vermieterin stellt dem Mieter das vereinbarte Mietmaterial für die vertraglich bestimmte Dauer zur Verfügung. Übergabeort ist, sofern nicht anders vereinbart, die Halle in Brislach. Montage ist Sache des Mieters.
4. Zustand & Rückgabe
Das Mietobjekt ist sorgfältig zu behandeln und im ursprünglichen Zustand (gereinigt & unbeschädigt) zurückzugeben. Reinigung und Reparatur werden bei Bedarf in Rechnung gestellt.
5. Eigentum & Weitergabe
Die Mietobjekte bleiben im Eigentum der Vermieterin. Untervermietung oder Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung erlaubt.
6. Haftung & Versicherung
Die Gefahr geht mit Übergabe an den Mieter über. Der Mieter haftet für Verlust oder Schäden am Mietgut. Die Versicherung liegt in seiner Verantwortung. Bei Gefahrenquellen trägt der Mieter die Verkehrssicherungspflicht.
7. Technik & Elektrik
Der Mieter verpflichtet sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen, insbesondere der NIN/ESTI-Normen (z. B. Art. 24 NIV bei elektrischen Anlagen).
8. Zahlungsbedingungen
Ohne abweichende Regelung:
- 1/3 bei Auftragserteilung
- 1/3 bei Übergabe
- 1/3 bei Rückgabe
Bei Zahlungsverzug gilt ein Verzugszins von 5 % p.a. Die Vermieterin kann das Mietgut bei Zahlungsverzug sperren oder abholen lassen.
9. Rücktritt durch den Mieter
Bei Rücktritt gelten folgende pauschale Ansätze:
- bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50 %
- 59–14 Tage: 80 %
- weniger als 14 Tage: 100 %
Stichtag ist das Eingangsdatum der schriftlichen Mitteilung.
10. Gerichtsstand & Recht
Gerichtsstand ist Brislach, Schweiz. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.